(1) Diese Vertrgsbedingungen gelten für sämtliche anzufertigende Tätowierungen von der Tätowiererin Heike Wiesemann.
(2) Mit der Terminvereinbarung erkennt der Kunde diese AGB an.
(3) Tattoo-Termine werden verbindlich vereinbart. Eine Terminreservierung erfolgt erst nach Zahlung der Servicepauschale gemäß (4) dieser AGB.
(4) Für jeden Tattoo-Termin wird eine Servicepauschale in Höhe von 120,00 € erhoben.
(5) Die Servicepauschale dient zur Deckung von Aufwendungen wie Beratung, Entwurfserstellung, Materialvorbereitung sowie Terminreservierung.
(6) Die Servicepauschale ist vor dem Termin fällig und Voraussetzung für die verbindliche Buchung.
(7) Die Servicepauschale verfällt, wenn in einem kürzeren Vorlauf als 48 Stunden vor dem Termin abgesagt wird, nicht erschienen wird, bereits ein Entwurf erstellt wurde oder die Kundin bzw. der Kunde in einem nicht annehmbaren Zustand zum Termin erscheint. Soweit die Terminabsage nach der Fertigung eines Entwurfs erfolgt, hat die Kundin bzw. der Kunde keinen Anspruch auf eine Überlassung der Entwurfszeichnung. Dies dient der Sicherung der Urheberrechte des jeweiligen Tätowierers.
(8) Die Servicepauschale wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet. Erfolgt eine Bezahlung in mehreren Terminen, so wird die Servicepauschale mit dem für den letzten Termin zu leistenden Honorar verrechnet. Im Falle einer Terminabsage durch die Kundin bzw. den Kunden aufgrund von Umständen, die sie bzw. er nicht zu vertreten hat, hat diese bzw. dieser nach erneutem Leisten einer Servicepauschale Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat die Kundin bzw. der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Servicepauschale. Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen die die Kundin bzw. der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen der Tätowiererin. Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht. Sollte eine Terminabsage durch die jeweilige Tätowiererin daran scheitern, dass diese aufgrund nicht mitgeteilter Kontaktdaten der Kundin bzw. des Kunden selbigen nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand erreichen kann, so gilt der Terminausfall als von der Kundin bzw. dem Kunden verschuldete Terminabsage ihrerseits bzw. seinerseits.Sollte der Termin aus Gründen, die das Tattoo-Studio zu vertreten hat (z. B. Krankheit des Tätowierers), abgesagt werden, wird die Servicepauschale vollständig erstattet oder auf Wunsch des Kunden auf einen neuen Termin angerechnet.In Fällen einer Terminabsage durch die Tätowiererin wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.
(9) Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass die Kundin bzw. der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung einer Tätowierung entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere
(10) Die Kundin bzw. der Kunde hat vor jeder Behandlung eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben und dabei ihre bzw. seine Identität durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Unterlässt sie bzw. er dieses oder ist sie bzw. er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten der Kundin bzw. des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch die Kundin bzw. den Kunden aufgrund von Umständen, die die Kundin bzw. der Kunde zu vertreten hat.
(11) Soweit es sich bei der Tätowierung um ein Cover-Up handelt, wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird, zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringenden Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattooo und der Cover-Up Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden, es sei denn, diese beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der jeweiligen Tätowiererin.
(12) Soweit es auf zu tätowierenden Hautarealen im Vorfeld der Tätowierung zu einer Laserbehandlung oder anderweitiger Tattooentfernung gekommen ist, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe, Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der Tätowierung laserbehandelter oder vernarbter Haut kann ebenfalls nur in den Grenzen der Ziffer 9 dieser Vertragsbedingungen eine Haftung übernommen werden.
(13) Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher Sprache – wird keinerlei Haftung übernommen. Die Kundin bzw. der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die begehrte Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist.
(14) Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigung einer Tätowierung, etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch die Kundin bzw. den Kunden wird keine Haftung übernommen. Die Kundin bzw. der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihr bzw. ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit der Tätowiererin in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen – einen Dermatologen aufzusuchen.
(15) Sollte es im Zuge der Abheilung einer Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, so kann die Kundin bzw. der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen nur dann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins haben. In allen anderen Fällen sind Nachstechtermine entgeltlich. Der Nachstichtermin muss innerhalb von drei Monaten nach Fertigstellung der Tätowierung vereinbart werden. Andernfalls verfällt der Anspruch auf Nachstich, soweit es sich nicht um eine Mängelbeseitigung handelt.
(16) Die Kundin bzw. der Kunde gewährt der jeweiligen Tätowiererin ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche diese von der erstellten Arbeit anfertigt.
(17) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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